Allgemeines Zivilrecht

Unsere Kanzlei ist zivilrechtlich ausgerüstet.

Dem Zivilrecht unterliegen die alltäglichen Rechtsbeziehungen sowohl von Einzelpersonen als auch von Gesellschaften, soweit sie in alltägliche Rechtsbeziehungen treten.

Die grundlegenden zivilrechtlichen Regelungen finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), also Regelungen, die Rechtsstrukturen vorgeben, zu allen Arten von Verträgen zu Vertretungsrecht, Verjährungen, zur Begründung und Rückabwicklung eines Vertrages, zu Kündigungen, auch finden sich hier die grundlegenden Regelungen zum Grundstücksrecht, zum Familien- und Erbrecht sowie Miet- und Verkehrsrecht.