Gegenstand des Arbeitsrechtes sind die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, die sich zum einen im Arbeitsvertrag konkretisieren, zum anderen geformt werden durch arbeitsrechtliche Gesetze, wie z.B. das Kündigungsschutzgesetz, das Betriebsverfassungsgesetz, das Entgeltfortzahlungsgesetz u.v.a..
Arbeitsrechtliche Streitigkeiten entstehen vorwiegend in den Bereichen
Bei Streitigkeiten auf diesen Gebieten begleiten wir Sie, sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich. Hier, im Bereich des sog. Individualarbeitsrechtes, liegt der Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit.
Arbeitsrecht ist ein sehr lebendiges, sich ständig veränderndes Rechtsgebiet. Arbeitsrecht ist ganz besonders geprägt von neuen Entwicklungen und Tendenzen, die sich in der Rechtsprechung herausbilden und durchzusetzen beginnen.
Wir begleiten und beraten Sie bei der Umsetzung dieser Entwicklungen, sowohl auf betrieblicher, als auch auf individueller Ebene, sei es, dass Arbeitsverträge inhaltlich neu angepasst oder Betriebsvereinbarungen verändert werden müssen.
Ebenso begleiten wir Sie beratend bei der Vorbereitung von Arbeitgeberentscheidungen, die zu einer Veränderung der betrieblichen Struktur führen.
Als Referent für Arbeitsrecht bietet Rechtsanwalt Pommer Vorträge und Seminare an zu den Themen
Die Seminarinhalte können auf Ihre individuellen bzw. betrieblichen Bedürfnisse ausgerichtet werden. Die zu behandelnden Bereiche werden unterlegt durch praktische Beispiele, seminarbegleitende Unterlagen (Scripte) stellen wir zur Verfügung.
Die Seminare selbst finden statt in Ihren betrieblichen Räumlichkeiten.