Grundstücksrecht

Das Grundbuchrecht ist die Gesetz gewordene Regel «Quod non est in actis, non est in mundo», also was nicht in den Akten steht, gibt es nicht. Das eigene Grundstück ist für viele nicht nur der wesentlichste Vermögenswert, sondern auch ein Mittelpunkt familiären und sozialen Lebens. Rechtssicherheit und Berechenbarkeit haben hier einen besonders hohen Stellenwert. So beschäftigt sich das Grundstücksrecht u.a. mit:

  • Eigentumsverhältnissen
  • der Belastung mit Rechten Dritter
  • finanziellen Belastungen des Grundstückes
  • dem Inhalt von Übergabeverträgen
  • der Vorbereitung des Verkaufs eines Grundstückes
  • mit anderen Möglichkeiten wirtschaftlicher Verwertung,
    z.B. Miete und Pacht.