Im Erbrecht begleiten wir Sie in folgenden Bereichen:
Bei der Gestaltung Ihrer letztwilligen Verfügung in Form
Bei Maßnahmen zur Übertragung von Vermögen in vorweggenommener Erbfolge, insbesondere bei Grundstücksübertragungen mit Absicherungen durch Wohn- und Nießbrauchsrechte sowie die Gestaltung entsprechender Verträge.
Bei der streitigen und gerichtlichen Durchsetzung
Bei der einverständlichen Durchsetzung
Bei der Abwehr der Ansprüche von Nachlassgläubigern.
Durch die Übernahme
Erbrechtliche Beratung und Hilfe erfordert Einfühlungsvermögen, gutes wirtschaftliches und juristisches Denken, aber auch Lebenserfahrung. Diese Voraussetzungen werden Sie bei uns finden.