Erbrecht

Im Erbrecht begleiten wir Sie in folgenden Bereichen:

Bei der Gestaltung Ihrer letztwilligen Verfügung in Form

  • eines Einzeltestamentes
  • eines gemeinschaftlichen Ehegattentestamentes
  • eines Erbvertrages.

Bei Maßnahmen zur Übertragung von Vermögen in vorweggenommener Erbfolge, insbesondere bei Grundstücksübertragungen mit Absicherungen durch Wohn- und Nießbrauchsrechte sowie die Gestaltung entsprechender Verträge.

Bei der streitigen und gerichtlichen Durchsetzung

  • Ιhrer Ansprüche gegenüber anderen Miterben
  • Ιhrer Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche.

Bei der einverständlichen Durchsetzung

  • Ιhrer Ansprüche gegenüber anderen Miterben
  • Ιhrer Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche.

Bei der Abwehr der Ansprüche von Nachlassgläubigern.

Durch die Übernahme

  • von Testamentsvollstreckungen
  • von Vermögensverwaltungen im Alter.

Erbrechtliche Beratung und Hilfe erfordert Einfühlungsvermögen, gutes wirtschaftliches und juristisches Denken, aber auch Lebenserfahrung. Diese Voraussetzungen werden Sie bei uns finden.